Eine Eigentumswohnung verkauft sich anders als ein Haus. Verkauft wird immer auch ein Miteigentumsanteil und die Bank des Käufers will die Teilungserklärung sehen, bevor sie finanziert. Wir bereiten beides vor, damit der Verkauf nicht an Unterlagen scheitert.
Vier Dinge entscheiden beim Wohnungsverkauf über Preis und Tempo, die es beim Haus so nicht gibt. Vieles andere läuft gleich: beim Hausverkauf steht der Ablauf Schritt für Schritt, von der Bewertung bis zum Notar.
Wir kennen diese Punkte aus der Praxis und holen die Unterlagen direkt bei Hausverwaltung und Grundbuchamt ein. Sie müssen dafür nicht selbst hinterhertelefonieren.
Wohnungen erzielen in Worms im Durchschnitt rund 2.900 € je Quadratmeter. Den größten Unterschied macht die Lage, eine Toplage bringt mehr als das Doppelte einer einfachen.
Grundlage sind die 2025 in Worms beurkundeten Kaufpreise, Bestand und Neubau gemischt. Wie weit die Stadtteile auseinanderliegen, zeigt das Preisniveau der Stadtteile auf der Worms-Seite. Ob sich Vermieten statt Verkaufen rechnet, zeigt die Gegenrechnung unter verkaufen oder vermieten.
Ob Ihre Wohnung frei oder vermietet ist, entscheidet über den Käuferkreis und damit über Preis und Ansprache.
Kaufen freie Wohnungen und zahlen für Lage, Zustand und Gefühl. Wichtig sind Lage im Haus, Stellplatz und ein Hausgeld, das zur Miete vergleichbarer Wohnungen passt.
Kaufen auch vermietet und rechnen mit Rendite statt Gefühl. Für sie zählen Bestandsmiete, Rücklage und Wirtschaftsplan. Liegt die Miete unter Marktniveau, kalkulieren sie das ein.
Was die Teilungserklärung regelt, welche Unterlagen Käufer und Banken verlangen und worauf Sie bei vermieteten Wohnungen achten sollten. Aus unserer Beratungspraxis, zum Nachlesen und Wiederfinden.
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen? Dann hilft ein Blick auf die Besonderheiten. Verkauft wird zugleich ein Anteil an einem Gebäude, das Sie sich mit anderen Eigentümern teilen. Das bringt Pflichten und Unterlagen mit sich, die viele Verkäufer zunächst nicht auf dem Schirm haben.
Beim Hausverkauf gehört Ihnen in der Regel das gesamte Gebäude samt Grundstück. Bei einer Eigentumswohnung ist die Lage komplexer. Sie besitzen zweierlei: das Sondereigentum, also Ihre Räume innerhalb der tragenden Wände und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage und Grundstück gehören.
Diese Aufteilung ist in der Teilungserklärung festgelegt, einem zentralen Dokument für jeden Käufer und dessen finanzierende Bank. Die Teilungserklärung regelt auch, was Sie in Ihrer Wohnung dürfen und was nicht. Manche Gemeinschaftsordnungen enthalten Einschränkungen zur Tierhaltung oder zur gewerblichen Nutzung. Solche Regelungen können den Käuferkreis spürbar beeinflussen.
Als Wohnungseigentümer sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft kann Einfluss auf Ihren Verkauf haben, an drei Stellen.
Verwalterzustimmung. In manchen Teilungserklärungen steht eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG. Dann braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümerversammlung. Verweigert werden darf sie nur aus wichtigem Grund, aber das Einholen kostet Zeit, besonders wenn der Verwalter schwer erreichbar ist. Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung deshalb früh auf eine solche Klausel.
Protokolle der Eigentümerversammlung. Interessierte Käufer fragen üblicherweise nach den Protokollen der letzten drei Jahre. Darin stehen geplante und beschlossene Instandhaltungsmaßnahmen, mögliche Sonderumlagen und die Themen, die die Gemeinschaft beschäftigen. Wurde eine größere Sanierung beschlossen, rechnet ein informierter Käufer das in seine Preisvorstellung ein.
Hausgeld und Instandhaltungsrücklage. Das monatliche Hausgeld umfasst Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Zuführung zur Rücklage. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage zeigt, wie gut die Gemeinschaft finanziell aufgestellt ist. Eine gut gefüllte Rücklage fängt anstehende Reparaturen ab. Ist sie niedrig, drohen bei größeren Maßnahmen Sonderumlagen und genau danach fragen Käufer.
Aus der Praxis: Verkäufe scheitern selten am Objekt selbst. Öfter liegt es an einer Rücklage, die auf dem Papier kleiner aussieht als gedacht, oder an einem Protokoll, das erst der Notar anfordert, wenn alle längst unterschreiben wollten.
Der Verkauf einer Eigentumswohnung erfordert mehr Dokumente als ein typischer Hausverkauf. Die Beschaffung kann mehrere Wochen dauern, Grundbuchämter haben je nach Region unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Fangen Sie deshalb früh an.
Notar und Bank verlangen in der Regel einen aktuellen Auszug.
Zentral für die Finanzierung des Käufers.
Regelt das Miteinander in der Eigentümergemeinschaft.
Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Für Exposé und Preiskalkulation.
Üblich sind die letzten drei Jahre.
Zeigen das monatliche Hausgeld und die tatsächlichen Kosten des Vorjahres.
Indikator für die finanzielle Lage der Gemeinschaft.
Falls die Teilungserklärung sie verlangt.
Beauftragen Sie uns, holen wir diese Unterlagen direkt bei Hausverwaltung und Grundbuchamt ein. Die Vollmacht dafür ist ein Zweizeiler und Sie sparen sich Wochen an Schriftverkehr.
Ist das Objekt vermietet, gilt zuerst: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Der Käufer tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Der Vertrag läuft unverändert weiter. Ein gepflegtes Verhältnis zum Mieter erleichtert außerdem die Besichtigungen, denn jeder Termin braucht dessen Zustimmung mit angemessener Vorlaufzeit.
Eine vermietete Wohnung erzielt häufig einen niedrigeren Preis als eine leerstehende. Der Käuferkreis ist kleiner, weil sich vor allem Kapitalanleger für vermietete Objekte interessieren. Eigennutzung ist erst nach dem Ende des Mietverhältnisses möglich. Und liegt die Bestandsmiete unter Marktniveau, mindert das die Rendite. Wie groß der Abschlag ausfällt, hängt von Lage, Mietvertrag, Miethöhe und Mieter ab, pauschale Prozentangaben führen in die Irre.
Zwei Paragrafen sollten Sie kennen. Bei der ersten Veräußerung nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) und kann innerhalb von zwei Monaten zu denselben Bedingungen eintreten. Will der Käufer selbst einziehen, gilt nach einer Umwandlung eine Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren (§ 577a BGB). In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit keine landesweite Verlängerung dieser Frist, es bleibt also bei drei Jahren.
Ob Verkaufen für Sie überhaupt der richtige Weg ist oder ob sich das Weitervermieten besser rechnet, hängt an drei Zahlen: der Miete, die Sie heute tatsächlich bekommen, dem Instandhaltungsstau der nächsten zehn Jahre und dem Erlös, den ein Verkauf jetzt bringt. Diese drei rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch, bevor Sie sich festlegen. Die Ausgangszahl dafür liefert die kostenlose Bewertung.
Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen, die sogenannte Spekulationssteuer (§ 23 EStG). Versteuert wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Die wichtigste Ausnahme: War die Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei, auch innerhalb der zehn Jahre. Ob das bei Ihnen greift, zeigt der Spekulationssteuer-Rechner in wenigen Minuten.
Für Anleger mit mehreren Objekten gilt zusätzlich: Bei häufigen Verkäufen kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen. Als Anhaltspunkt dient der Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren, die sogenannte Drei-Objekt-Grenze. Ob tatsächlich ein Gewerbe vorliegt, entscheidet die Gesamtbetrachtung des Einzelfalls, im Zweifel gehört das zum Steuerberater.
Vom Gewinn abziehen können Sie unter anderem die ursprünglichen Anschaffungskosten samt Notar und Grunderwerbsteuer, nachweisbar wertsteigernde Investitionen und die Verkaufskosten, etwa für Makler oder Wertgutachten. Bewahren Sie alle Belege auf.
Bei Wohnungen und Verbraucherkäufern gilt der Halbteilungsgrundsatz der §§ 656c und 656d BGB, fällig erst beim Notar.
Der Bedarfsausweis ist aufwendiger als der Verbrauchsausweis.
Falls noch eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist.
Falls ein laufender Kredit vorzeitig abgelöst wird. Vorher bei der Bank anfragen.
Der Käufer trägt daneben die Grunderwerbsteuer, in Rheinland-Pfalz 5 % des Kaufpreises, dazu Notar und Grundbuch mit etwa 1,5 bis 2 % sowie seinen Anteil der Provision. Das Hausgeld wird zum Übergabestichtag zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Offene Hausgeldrückstände sollten Sie vor dem Verkauf klären und im Kaufvertrag eindeutig regeln lassen. Wie die Abgrenzung sauber formuliert wird, weiß der Notar. Was nach allen Posten für Sie übrig bleibt, rechnet der Verkaufskosten-Rechner mit Ihren Zahlen durch.
Als Orientierung aus der Praxis: zwei bis sechs Wochen für Unterlagen und Bewertung, vier bis sechzehn Wochen Vermarktung bis zum passenden Käufer, danach sechs bis zehn Wochen vom Notartermin bis zur Übergabe. Insgesamt sollten Sie mit drei bis sechs Monaten rechnen, bei vermieteten Objekten oder fehlenden Unterlagen auch länger.
Was die Dauer spürbar verkürzt: vollständige Unterlagen vor dem Start, ein Preis aus beurkundeten Verkäufen statt Portal-Wunschpreisen und eine Hausverwaltung, die zügig antwortet. An den ersten beiden Punkten arbeiten wir, beim dritten hilft freundliche Hartnäckigkeit.
Den Energieausweis sollten Sie schon bei der ersten Besichtigung dabei haben. Er ist nach dem Gebäudeenergiegesetz Pflicht, muss Interessenten auf Verlangen vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Wer ihn ausstellt, wie lange das dauert und was er kostet, steht in der Vorbereitung zum Verkauf.
Sie verkaufen einen Miteigentumsanteil an einem Gebäude und sind Teil einer Eigentümergemeinschaft mit eigenen Regeln und Finanzen. Das erfordert zusätzliche Unterlagen wie Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnung, manchmal auch die Zustimmung des Verwalters.
Ja. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum hat der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht. Vermietete Wohnungen erzielen häufig niedrigere Preise als leerstehende, weil vor allem Anleger kaufen.
Bei einem Verkauf mit Gewinn innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf. Ausnahme: Die Wohnung wurde im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt.
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist er beim Verkauf Pflicht. Er muss Interessenten auf Verlangen vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Halten Sie ihn am besten schon bei Besichtigungen bereit.
Als grobe Orientierung drei bis sechs Monate vom Entschluss bis zur Übergabe. Bei vermieteten Objekten, fehlenden Unterlagen oder schwieriger Marktlage kann es länger dauern.
3,57 % inkl. MwSt. je Seite, fällig erst mit der Unterschrift beim Notar, 0 € vorab. Dazu können je nach Fall Energieausweis, Löschung der Grundschuld und eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank kommen. Diese Posten besprechen wir, bevor wir starten, damit Sie vorab wissen, was netto übrig bleibt.
Preise und Nachfrage unterscheiden sich je nach Ort und Lage deutlich. Die beurkundeten Preise und Bodenrichtwerte für Worms und seine Stadtteile stehen in den Marktdaten Worms, der Vergleich der Städte zwischen Mainz und Mannheim unter Immobilien in Rheinhessen.
Harald RehbeinInhaber · Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr im Büro