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Ratgeber nach Lebenslage

Geerbt und jetzt? Der Ratgeber für Erben und Erben­gemeinschaften

Ein Erbfall bringt Papiere, Fristen und Gespräche mit sich, die niemand geübt hat. Oft trifft er mitten ins Berufsleben und das geerbte Haus liegt eine Autostunde entfernt. Hier stehen die drei Fragen, die Erben in unseren Beratungen zuerst stellen und die Artikel, die sie beantworten.

01Die drei ersten Fragen

Was Erben zuerst klären müssen

Die ersten sechs Wochen: annehmen oder ausschlagen

Wer erbt, erbt alles, auch Schulden. Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen ab dem Tag, an dem Sie vom Erbe erfahren, danach gilt es als angenommen. In dieser Zeit lohnt ein Blick ins Grundbuch, in die Kontoauszüge und auf den groben Wert der Immobilie, denn ohne diese Zahl lässt sich die Entscheidung nicht treffen. Steht im Grundbuch eine Grundschuld, heißt das übrigens nicht automatisch, dass noch Schulden offen sind. Alle fünf Fristen nach einem Erbfall, von der Ausschlagung bis zur Spekulationsfrist, stehen im Artikel Geerbtes Haus verkaufen. Welche Unterlagen Sie brauchen und woher sie kommen, steht in der Unterlagen-Checkliste.

Die Erbengemeinschaft: niemand kann allein entscheiden

Erben mehrere Geschwister, gehört das Haus allen gemeinsam und keiner kann ohne die anderen verkaufen, vermieten oder auch nur renovieren. Der Streit beginnt dabei selten beim Geld. Er beginnt bei den Erinnerungen, die jeder anders bewertet: Für den einen ist das Haus die Kindheit, für die andere eine Last mit Ölheizung. Warum das so ist und wie Familien trotzdem zu einer Entscheidung kommen, beschreibt der Artikel Elternhaus verkaufen: Warum Gefühle der größte Preiskiller sind.

Die Steuerfrage: Freibeträge kennen, bevor gerechnet wird

Erbschaftsteuer fällt erst oberhalb der Freibeträge an: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkelkind. Ob die Immobilie darüber liegt, entscheidet ihr Wert am Tag des Erbfalls, deshalb steht die Wertfrage so früh an. Wer die geerbte Immobilie selbst bezieht, kann unter Bedingungen steuerfrei bleiben; die Details dazu gehören zum Steuerberater. Für die zweite Steuerfrage, die Spekulationssteuer beim späteren Verkauf, zählt die Besitzzeit des Verstorbenen mit: Das rechnet der Spekulationssteuer-Rechner in wenigen Minuten durch und der Artikel Geerbtes Haus verkaufen erklärt die Sonderregel für Erben.

Geht es nach dem Erbfall um den Verkauf selbst, rechnen Sie die Kostenseite mit dem Verkaufskosten-Rechner durch.

02Der rote Faden

In welcher Reihenfolge Erben vorgehen

Vier Schritte, die in fast jedem Erbfall in dieser Reihenfolge anstehen. Wer sie einhält, verliert weder Fristen noch den Familienfrieden aus dem Blick.

  1. 1Fristen prüfen

    Zuerst die Sechs-Wochen-Frist der Ausschlagung, danach die steuerlichen Anzeigepflichten. Beides läuft automatisch, ob Sie sich kümmern oder nicht. Wer die Fristen kennt, nimmt sich den Druck aus den ersten Wochen.

  2. 2Unterlagen sammeln

    Grundbuchauszug, Testament oder Erbschein, Versicherungen, laufende Verträge. Die Grundbuchberichtigung auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

  3. 3Wert klären

    Eine Zahl, die alle Miterben akzeptieren, ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung, ob verkauft, behalten oder ausgezahlt wird.

  4. 4Entscheiden

    Verkaufen, vermieten, selbst einziehen oder einen Miterben auszahlen. Erst jetzt, mit Fristen, Unterlagen und Wert auf dem Tisch, lässt sich das ruhig besprechen. In vielen Familien reicht dafür ein einziger Abend am Küchentisch.

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Drei Wege weiter: einer für Recht und Fristen, einer für die Gefühlsseite des Verkaufs, einer für die Frage, ob verkauft oder vermietet wird.

Für die Erbauseinandersetzung brauchen alle Beteiligten zuerst eine Zahl.

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