Die ersten sechs Wochen: annehmen oder ausschlagen
Wer erbt, erbt alles, auch Schulden. Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen ab dem Tag, an dem Sie vom Erbe erfahren, danach gilt es als angenommen. In dieser Zeit lohnt ein Blick ins Grundbuch, in die Kontoauszüge und auf den groben Wert der Immobilie, denn ohne diese Zahl lässt sich die Entscheidung nicht treffen. Steht im Grundbuch eine Grundschuld, heißt das übrigens nicht automatisch, dass noch Schulden offen sind. Alle fünf Fristen nach einem Erbfall, von der Ausschlagung bis zur Spekulationsfrist, stehen im Artikel Geerbtes Haus verkaufen. Welche Unterlagen Sie brauchen und woher sie kommen, steht in der Unterlagen-Checkliste.
