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Ratgeber Ablauf und Unterlagen

Kaufpreisfälligkeit beim Hausverkauf: wann der Kaufpreis gezahlt wird

Die Kaufpreisfälligkeit beim Hausverkauf in Rheinhessen knüpft an die Mitteilung des Notars an alle Beteiligten, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Ab Zugang dieser Mitteilung läuft die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist. Bei einem Vertrag ohne Besonderheiten kommt Ihr Geld ungefähr 4 bis 8 Wochen ab Beurkundung an.

Üblich sind vier Voraussetzungen. Die Vormerkung für den Käufer steht im Grundbuch, die Löschungsunterlagen der Bank für nicht übernommene Grundschulden liegen vor, nötige Genehmigungen sind erteilt und die Gemeinde übt ihr Vorkaufsrecht nicht aus.

Eine Restschuld löst der Käufer direkt aus dem Kaufpreis bei Ihrer Bank ab, den Rest überweist er Ihnen.

Grüner Briefkasten an einem Torpfeiler neben einem Hoftor in einer Dorfstraße
Symbolbild

Wann wird der Kaufpreis beim Hausverkauf fällig?

Mit der Unterschrift beim Notar ist der Kaufpreis noch nicht zu zahlen. Der Kaufvertrag knüpft die Zahlung an Voraussetzungen, die sicherstellen, dass der Käufer für sein Geld das unbelastete Eigentum erhält. Üblich sind vier: Alle nötigen Genehmigungen liegen vor, die Vormerkung für den Käufer steht im Grundbuch, die Unterlagen zur Löschung nicht übernommener Grundschulden liegen vor und die Gemeinde übt ihr Vorkaufsrecht nicht aus.

Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Vormerkung und holt Genehmigungen, die Unterlagen der Bank zur Löschung und die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein. Sobald alles vorliegt, schickt er den Beteiligten die Fälligkeitsmitteilung, seine schriftliche Nachricht, dass gezahlt werden kann. Erst dann ist der Kaufpreis zu zahlen. Bis zur Zahlung und zur Schlüsselübergabe vergehen bei einem Kaufvertrag ohne Besonderheiten im Raum Worms, Osthofen und Alzey laut amtlicher Angabe ungefähr 4 bis 8 Wochen ab Beurkundung. Eine Gewähr gibt es dafür nicht, weil mehrere Behörden beteiligt sind.

Wie lange dauern Vormerkung, Vorkaufsrecht und Grundbuch?

Die Vormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der das Haus für den Käufer reserviert. Alles, was danach eingetragen wird, etwa ein zweiter Verkauf oder eine neue Grundschuld, ist ihm gegenüber unwirksam. Eigentümer bleiben Sie trotzdem bis zur Umschreibung. Eilbedürftige Anträge auf eine Vormerkung werden in Rheinland-Pfalz laut einer Antwort der Landesregierung aus dem Jahr 2017 regelmäßig innerhalb weniger Arbeitstage eingetragen.

Länger dauern kann die Erklärung der Gemeinde. Das gesetzliche Vorkaufsrecht gibt ihr die Möglichkeit, das Haus zu den Bedingungen Ihres Vertrags selbst zu kaufen. Dafür hat sie höchstens 3 Monate Zeit, gerechnet ab Mitteilung des vollständigen Kaufvertrags. Die Frist steht im Baugesetzbuch. Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, stellt sie auf Antrag unverzüglich eine Bescheinigung aus. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung steht ihr dieses allgemeine Vorkaufsrecht nicht zu.

Steht auf dem Grundstück ein Kulturdenkmal, haben in Rheinland-Pfalz die Gemeinde und bei überörtlicher Bedeutung das Land ein zusätzliches Vorkaufsrecht. Der Gemeinde bleiben dafür 2 Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags. Verkaufen Sie an Ihren Ehepartner oder an nahe Verwandte, entfällt es.

Die Umschreibung des Eigentums dauerte im Bezirk Koblenz, zu dem Worms, Osthofen und Alzey gehören, ab Eingang des Antrags im Durchschnitt rund 45 Kalendertage. Für den Bezirk Zweibrücken mit Frankenthal, Ludwigshafen und Bobenheim-Roxheim nennt die Erhebung rund 57 Arbeitstage, gezählt ohne Wochenenden und Feiertage. Diese Werte stammen aus amtlichen Erhebungen der Jahre 2015 und 2016. Auf Ihr Geld wirkt sich die Umschreibung nicht aus, denn sie wird erst nach der Zahlung beantragt.

Fälligkeitsmitteilung und Überweisung an Bank und Verkäufer

In der Fälligkeitsmitteilung nennt der Notar die Beträge für Ihre Bank und für Sie. Ab ihrem Zugang läuft das Zahlungsziel, das im Kaufvertrag steht. Ein gesetzliches Zahlungsziel gibt es nicht. Notare nennen in ihren Erläuterungen als Beispiele 7 Kalendertage bis 2 Wochen.

Ist das Haus mit einer Grundschuld belastet, also einem Pfandrecht der Bank am Grundstück, fragt der Notar dort den Ablösebetrag ab. Die Bank schickt ihm daraufhin die Löschungsbewilligung, ihre Zustimmung zur Löschung der Grundschuld. Sie verbindet diese mit der Auflage, sie erst zu verwenden, wenn der genannte Betrag bei ihr eingegangen ist. Für die Fälligkeit genügt diese vorbereitete Löschung. Gelöscht wird erst nach der Zahlung.

Auf Ihrem Konto landet der Kaufpreis abzüglich des Ablösebetrags, den Ihre Bank nennt. Berechnet die Bank für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung, ist sie in diesem Betrag enthalten.

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, auf dem der Notar das Geld bis zur Auszahlung verwahrt. Die Direktzahlung an Verkäufer und Bank ist der Regelfall. Eine Verwahrung übernimmt der Notar nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse der Beteiligten, der bloße Wunsch der Parteien reicht dafür nicht. Ein Anderkonto verursacht zusätzliche Gebühren.

Seit dem 1. April 2023 ist eine Zahlung in bar, mit Gold oder mit Kryptowerten ausgeschlossen, unabhängig von der Höhe. Die unbare Zahlung weisen die Beteiligten dem Notar nach, etwa mit einer Bestätigung der Bank oder einem Kontoauszug.

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?

Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit nicht, gerät er in Verzug. Lässt sich der Zahlungstermin ab Zugang der Fälligkeitsmitteilung nach dem Kalender berechnen, braucht es dafür keine Mahnung. Während des Verzugs schuldet er gesetzliche Verzugszinsen. Beim privaten Hauskauf beträgt der Aufschlag 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei einem Basiszinssatz von 1,52 Prozent, gültig seit 01.07.2026, ergibt das 6,52 Prozent pro Jahr.

Üblich ist außerdem, dass sich der Käufer im Kaufvertrag wegen des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Verkäufer kann dann ohne vorheriges Gerichtsverfahren vollstrecken. Hat er dem Käufer erfolglos eine angemessene Zeit zur Zahlung gesetzt, kann er auch vom Vertrag zurücktreten. Welcher Weg im Einzelfall sinnvoll ist, klären Sie mit dem Notar oder einem Anwalt.

Was nach dem Geldeingang passiert

Mit der Zahlung gehen meist Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über. Er bekommt die Schlüssel, ihm stehen ab dann etwa Mieten zu und er trägt laufende Kosten wie die Gebühren für Müll und Abwasser. Eigentümer wird er erst mit der Eintragung im Grundbuch.

  1. Sie bestätigen dem Notar schriftlich, dass der Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist.
  2. Der Notar sammelt diese Bestätigung, den Nachweis der unbaren Zahlung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung, also die Freigabe des Finanzamts für die Eintragung.
  3. Liegt alles vor, beantragt er die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer.
  4. Zuletzt prüft er die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts.

Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer. Bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung können bis zu 6 Monate vergehen. Das verzögert nur seine Eintragung, weder Ihre Zahlung noch die Schlüsselübergabe.

Was die Kaufpreisfälligkeit verzögern kann

Zu den üblichen Voraussetzungen kommen je nach Fall weitere hinzu. Verkauft ein Betreuer für den Eigentümer, braucht der Vertrag die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die Abwicklung kann sich dann erheblich verzögern. Wurde eine Partei beim Termin vertreten und genehmigt den Vertrag erst nachträglich, ist auch diese Nachgenehmigung Voraussetzung für die Zahlung.

Bei Wohnungen lohnt ein Blick in die Teilungserklärung, das Dokument, das das Gebäude in einzelne Einheiten aufteilt. Sie kann vorsehen, dass der Verwalter oder die übrigen Eigentümer dem Verkauf zustimmen. Bis diese Zustimmung vorliegt, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Versagt werden kann sie nur aus wichtigem Grund.

Ist vereinbart, dass Sie vor der Zahlung ausziehen, wird die Räumung zur weiteren Voraussetzung. Ob geräumt ist, prüft der Notar nicht.

Einiges davon können Sie selbst anstoßen. Sie fragen bei Ihrer Bank die Höhe der Restschuld an, legen die Teilungserklärung bereit und planen den Auszug passend zum Zahlungsziel. Die Abstimmung mit Notar und Bank übernehmen wir.

Bei einer kostenlosen, unverbindlichen Bewertung vor Ort klären wir mit Ihnen, welche Grundschulden eingetragen sind und ob ein Kulturdenkmal, eine Betreuung oder eine Teilungserklärung zusätzliche Schritte auslöst.

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Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Wann ist der Kaufpreis beim Hausverkauf fällig?

Fällig wird der Kaufpreis erst, wenn der Notar meldet, dass alle im Vertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Die Unterschrift beim Notar allein reicht dafür nicht. Diese Bedingungen sichern den Käufer ab, damit er für sein Geld ein Haus ohne fremde Belastungen erhält. Wie viele es im Einzelfall sind, hängt etwa davon ab, ob eine Grundschuld abzulösen ist, ein Betreuer verkauft oder ein Auszug vereinbart wurde.

Was ist die Fälligkeitsmitteilung des Notars?

Die Fälligkeitsmitteilung ist das Schreiben, mit dem der Notar Käufer und Verkäufer meldet, dass jetzt gezahlt werden kann. Er verschickt es erst, wenn ihm alles vorliegt, was der Vertrag verlangt, etwa die eingetragene Vormerkung und die Erklärung der Gemeinde. Bis dahin bleibt das Geld beim Käufer. Wie viel Zeit der Käufer ab dem Zugang zum Zahlen hat, steht im Kaufvertrag und wird dort im Einzelfall vereinbart.

Wie wird die Restschuld bei der Bank abgelöst?

Die Restschuld zahlt der Käufer aus dem Kaufpreis direkt an die Bank des Verkäufers. Selbst vorher zu tilgen ist dafür nicht nötig. Der Notar fordert bei der Bank den Ablösebetrag an und nennt ihn in seiner Mitteilung an den Käufer. Die Grundschuld darf erst gelöscht werden, wenn genau dieser Betrag eingegangen ist. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Darlehensvertrag und vom Zeitpunkt der Rückzahlung ab.

Wann bekommt der Verkäufer sein Geld?

Für Worms, Osthofen und Alzey gilt bei einem Kaufvertrag ohne Besonderheiten ein Zeitraum von ungefähr 4 bis 8 Wochen ab Beurkundung bis zur Zahlung. Gewähr gibt es dafür keine, weil mehrere Stellen beteiligt sind. Länger kann es dauern, wenn die Gemeinde sich mit ihrer Erklärung zum Vorkaufsrecht Zeit lässt, ein Betreuungsgericht genehmigen muss oder die Zahlung an einen vereinbarten Auszug geknüpft ist.

Darf der Käufer den Kaufpreis für ein Haus bar bezahlen?

Nein, seit dem 1. April 2023 ist die Barzahlung des Kaufpreises für eine Immobilie ausgeschlossen, unabhängig von der Höhe. Das gilt ebenso für Zahlungen mit Gold oder Kryptowerten. Der Käufer überweist den Betrag. Die Beteiligten weisen dem Notar die unbare Zahlung anschließend nach, etwa mit einer Bestätigung der Bank oder einem Kontoauszug. Dieser Nachweis gehört zu den Unterlagen, die der Notar für die spätere Umschreibung im Grundbuch braucht.

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