Einen Makler beauftragen Sie mit einem Vertrag in Textform, eine E-Mail genügt. Zur Wahl stehen der einfache Auftrag, der einfache Alleinauftrag und der qualifizierte Alleinauftrag. Für den Hausverkauf in Rheinhessen passt meist der einfache Alleinauftrag: Ein Büro übernimmt den Verkauf und ist verpflichtet, aktiv Käufer zu suchen. Selbst verkaufen dürfen Sie trotzdem.
Bezahlt wird erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Bei uns beträgt die Provision 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, der Käufer zahlt ebenso viel. Vorab zahlen Sie nichts.
Als angemessene Bindung bei einem Alleinauftrag gilt laut Bundesgerichtshof eine Erstlaufzeit von 6 Monaten. Fair ist ein Auftrag, der in Textform vorliegt, Laufzeit und Kündigung im Vertrag selbst nennt, von einem Makler mit behördlicher Erlaubnis kommt und keine unzulässigen Gebühren enthält. Vor der Unterschrift steht bei uns eine kostenlose Bewertung vor Ort, bei der wir Angebotspreis, Unterlagen und die passende Auftragsart mit Ihnen klären.

Welche Auftragsarten es gibt und worin sie sich unterscheiden
Wer einen Makler beauftragt, schließt einen von drei Vertragstypen ab. Sie unterscheiden sich in drei Fragen: Dürfen Sie einen zweiten Makler einschalten, dürfen Sie selbst verkaufen und muss der Makler überhaupt arbeiten?
Einfacher Auftrag. Sie dürfen weitere Makler einschalten und selbst verkaufen. Der Makler darf tätig werden, muss es aber nicht. Eine Tätigkeitspflicht, also die vertragliche Pflicht, aktiv nach Käufern zu suchen, hat er nicht. Arbeiten mehrere Büros parallel, kann dasselbe Haus mehrfach und mit abweichenden Angaben im Umlauf sein. Für Käufer wirkt das unübersichtlich.
Einfacher Alleinauftrag. Kein zweiter Makler, eigener Verkauf erlaubt, Tätigkeitspflicht ja. Exposé, Anzeigen und Besichtigungen kommen aus einer Hand. Käufer haben einen festen Ansprechpartner. Diese Form darf über das Standardformular des Büros vereinbart werden.
Qualifizierter Alleinauftrag. Kein zweiter Makler, kein eigener Verkauf, Tätigkeitspflicht ja. Weil diese Bindung Ihnen sogar die eigene Suche nach einem Käufer untersagt, verlangt die Rechtsprechung eine individuell ausgehandelte Vereinbarung, also eine Klausel, über die Sie tatsächlich verhandelt haben. Steht das Verbot des Eigenverkaufs nur im vorgedruckten Text, bindet es Sie nicht.
Laufzeit und Kündigung: worauf es im Vertrag ankommt
Bei einem Alleinauftrag hält der Bundesgerichtshof eine Erstlaufzeit von 6 Monaten regelmäßig für angemessen. Danach darf sich der Vertrag um jeweils 3 Monate verlängern, wenn Sie nicht kündigen. Eine Kündigung mit 4 Wochen Vorlauf zum Ende der Laufzeit gilt dabei als nicht unangemessen.
Erstlaufzeit, Verlängerung und Kündigung gehören in den Vertragstext selbst. Steht die Verlängerung nur in einer Anlage, auf die der Vertrag nicht ausdrücklich verweist, ist sie unwirksam.
Unser Auftrag läuft 6 Monate und ist jederzeit kündbar. Sie arbeiten also nur so lange mit uns, wie Sie mit der Arbeit zufrieden sind.
Was die Beauftragung kostet und wann die Provision fällig wird
Eine Provision schulden Sie erst, wenn der Makler einen Käufer vermittelt hat und der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Kommt kein Verkauf zustande, fällt keine Provision an.
Beim Hausverkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung zahlen Verkäufer und Käufer denselben Anteil, wenn beide den Makler bezahlen. Bei uns sind das 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Bewertung, Fotos, Exposé und Anzeigen sind in der Provision enthalten, vorab fallen für Sie keine Kosten an.
Welche Unterlagen Sie zum Start bereitlegen
Zum Start braucht das Büro zwei Dinge: einen gültigen Ausweis jedes Eigentümers und den Energieausweis. Der Ausweis dient der Identitätsprüfung, zu der Makler gesetzlich verpflichtet sind. Verkauft eine Gesellschaft, kommt der wirtschaftlich Berechtigte dazu, also die Person, der die Gesellschaft letztlich gehört oder die sie kontrolliert.
Fehlt der Energieausweis, nennen wir Ihnen einen Betrieb aus der Region, der ihn zu seinen normalen Preisen ausstellt. Grundbuchauszug, Flurkarte und Baupläne folgen danach. Welche Objektunterlagen dazugehören und wo Sie sie bekommen, listet unser Ratgeber zu den Unterlagen für den Hausverkauf auf.
Schließen Sie den Auftrag per E-Mail, Telefon, über das Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers ab, etwa am eigenen Küchentisch, können Sie ihn 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Ohne oder mit fehlerhafter Belehrung verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Soll die Vermarktung sofort beginnen, halten wir diesen Wunsch beim Abschluss schriftlich fest.
So geht es nach der Beauftragung bei uns weiter
- Angebotspreis. Grundlage sind die Bewertung vor Ort sowie Marktdaten aus beurkundeten Verkäufen und amtlichen Bodenrichtwerten. Wir begründen unseren Vorschlag, den Preis legen Sie fest.
- Exposé und Vermarktung. Wir erstellen Fotos und Exposé und veröffentlichen das Angebot auf Immobilienportalen. Vorgemerkte Käufer aus unserer Käuferdatenbank sprechen wir zuerst an. Wer gerade sucht, zeigen unsere Käufergesuche.
- Besichtigungen und Verhandlung. Wir führen die Besichtigungen, legen dort den Energieausweis vor und verhandeln mit den Interessenten. Vor dem Abschluss identifizieren wir den Käufer, wie es die Vorschriften gegen Geldwäsche verlangen.
- Notar und Bank. Wir stimmen uns mit Notar und Bank ab, bis der Termin zur Beurkundung steht. Erst mit der Beurkundung wird die Provision fällig.
Bei Ihnen bleiben die Entscheidungen: der Angebotspreis, welches Angebot Sie annehmen und ob Sie dem vorgeschlagenen Notartermin zustimmen. Von der Bewertung bis zum Notar haben Sie einen Ansprechpartner. Wie der Angebotspreis zustande kommt, erklären unsere Ratgeber Verkehrswert ermitteln und Wertgutachten fürs Haus. Wie lange es von der Beauftragung bis zum Geldeingang dauert, zeigt der Ratgeber Wie lange dauert ein Hausverkauf.
Woran Sie einen fairen Maklerauftrag erkennen
Diese fünf Punkte können Sie an jedem Vertragsentwurf prüfen, auch an unserem.
- Textform. Seit dem 23.12.2020 ist ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nur in Textform wirksam, eine eigenhändige Unterschrift braucht es nicht. Fehlt die Textform, ist der Vertrag nichtig.
- Laufzeit im Vertrag selbst. Erstlaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung stehen im Vertragstext. Steht etwas davon in einer Anlage, verweist der Vertrag ausdrücklich auf sie.
- Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig als Makler arbeitet, braucht eine behördliche Erlaubnis. Sie wird von der unteren Verwaltungsbehörde am Betriebssitz erteilt und gilt bundesweit. Die Frage danach ist berechtigt.
- Keine unzulässigen Gebühren. Reservierungsgebühren sind häufig unwirksam. Auslagen darf ein Makler nur verlangen, wenn sie tatsächlich entstanden sind und wirksam vereinbart wurden.
- Berufspflichten, Stand 2026. Seit Juli 2026 gibt es für Immobilienmakler keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Makler keine Voraussetzung der Erlaubnis. Ob ein Büro sich trotzdem fortbildet oder versichert ist, dürfen Sie fragen.
Bei einer Bewertung vor Ort sehen wir uns Ihr Haus an und klären mit Ihnen drei Dinge: welcher Angebotspreis realistisch ist, welche Unterlagen noch fehlen und welche Auftragsart zu Ihrer Lage passt. Die Bewertung ist für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Ob Sie danach einen Auftrag erteilen, entscheiden Sie in Ruhe.
Die Online-Bewertung zeigt eine Einschätzung aus beurkundeten Preisen. Eine Minute, ohne Anmeldung.
