Zwischen Notartermin und Geldeingang planen Sie beim Hausverkauf in Rheinhessen mindestens 4 Wochen ein, besser mehr als 6 Wochen. Für Bewertung, Vorbereitung, Vermarktung und Käuferauswahl davor gibt es keine Pauschale; sie hängen von Objekt, Lage und Markt ab.
Das Tempo nach der Beurkundung bestimmen Dritte: die Gemeinde mit ihrer Erklärung zum Vorkaufsrecht, die Gläubigerbanken mit den Löschungsunterlagen und das Grundbuchamt mit der Auflassungsvormerkung. Diese drei Schritte laufen gleichzeitig. Liegt alles beim Notar, verschickt er die Fälligkeitsmitteilung.
Ihr Geld erhalten Sie vor der Umschreibung im Grundbuch. Wie lange das Grundbuchamt für den Eigentumswechsel braucht, betrifft deshalb vor allem den Käufer.

Wann kommt der Vertragsentwurf vom Notar?
Bevor Sie beim Notar unterschreiben, erhalten Sie einen Entwurf des Kaufvertrags. Die Unterschrift selbst heißt Beurkundung. Verkaufen Sie an eine Privatperson, gibt es für den Abstand zwischen Entwurf und Termin keine feste Regel. Der Termin kann dann zügig folgen, sobald alle Beteiligten den Text gelesen haben.
Anders ist es, wenn ein Unternehmen Ihr Haus kauft, etwa ein Bauträger oder eine Wohnungsgesellschaft. Dann sollen Sie als Verbraucher den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vom Notar erhalten. Bei einem Verkauf an ein Unternehmen gehört diese Zeit deshalb von Anfang an in den Zeitplan. Für Ihren Zeitplan bedeutet das zwei Wochen mehr vor dem Notartermin. Der Notartermin wird vereinbart, sobald der Käufer feststeht. Prüfen Sie im Entwurf, ob Kaufpreis, Übergabetermin und mitverkauftes Inventar stimmen.
Wie lange dauert ein Hausverkauf nach dem Notartermin?
Ab der Unterschrift laufen drei Dinge gleichzeitig an. Die Zahlung wird erst fällig, wenn alle drei erledigt sind.
- Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung. Das ist ein Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer das Haus sichert und verhindert, dass im Grundbuch noch etwas zu seinen Lasten verändert wird.
- Der Notar teilt der Gemeinde den Inhalt des Vertrags mit und klärt das Vorkaufsrecht.
- Ihre Gläubigerbanken schicken die Löschungsunterlagen, also die Erlaubnis, eingetragene Grundschulden zu streichen. Bei Wohnungen kommt, sofern nötig, die Zustimmung des Verwalters dazu. Ist die Wohnung vermietet, prüft der Notar zusätzlich weitere Vorkaufsrechte, etwa das des Mieters.
Danach geht es der Reihe nach:
- Die Fälligkeitsmitteilung geht an den Käufer und seine Bank als Signal zur Zahlung. Sollen Grundschulden aus dem Kaufpreis abgelöst werden, stehen darin die Beträge und Konten.
- Sie bestätigen dem Notar, dass der Kaufpreis eingegangen ist.
- Erst danach beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung.
Den Tag der Fälligkeit kann der Notar beim Termin nicht nennen. Keine der Voraussetzungen liegt in seiner Hand. In dieser Phase stimmen wir uns mit Notar und Banken ab. Dass der Käufer vor der Umschreibung zahlt, ist für ihn tragbar, weil die Vormerkung seinen Anspruch schon sichert.
Nach amtlichen Angaben aus Rheinland-Pfalz, Stand Mai 2017, vollziehen die Grundbuchämter eilige Anträge wie Vormerkungen und Finanzierungsgrundschulden regelmäßig innerhalb weniger Arbeitstage. Eigentumswechsel und Löschungen dauern länger, weil die bevorzugten Eintragungen sie nach hinten schieben. Die Bearbeitungszeit hängt außerdem von der Komplexität der Anträge und der Zahl der Notare vor Ort ab.
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Haus liegt. Die aktuelle Bearbeitungszeit lässt sich dort erfragen. Fällig wird der Kaufpreis erst, wenn die Vormerkung im Grundbuch steht, die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet hat und die Löschungsunterlagen der Bank vorliegen. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Kaufpreisfälligkeit.
Wie lange hat die Gemeinde Zeit für ihr Vorkaufsrecht?
Mit dem Vorkaufsrecht kann die Gemeinde in bestimmten Fällen an die Stelle des Käufers treten. Sie kann es nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben. Diese Regel gilt seit dem 23.06.2021. Bis dahin waren es zwei Monate. Manche älteren Ratgeber nennen diesen überholten Wert noch.
Die drei Monate beginnen erst, wenn der Vertrag wirksam ist, also alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Meist ist die Klärung schneller erledigt. Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, stellt sie auf Antrag unverzüglich ein Zeugnis darüber aus. Manche Gemeinden verzichten für ihr ganzes Gebiet oder eine Gemarkung allgemein und teilen das dem Grundbuchamt mit.
Eine Sonderlage betrifft hohe Kaufpreise. Liegt der vereinbarte Preis über dem Verkehrswert, also dem Wert, der am Markt üblicherweise erzielbar ist, kann die Gemeinde beim Vorkauf diesen niedrigeren Wert als Preis bestimmen. Sie können dann bis einen Monat nach Unanfechtbarkeit des Bescheids vom Vertrag zurücktreten.
Was verzögert den Hausverkauf nach der Beurkundung?
Fehlende Löschungsunterlagen. Auch eine Grundschuld aus einem längst abbezahlten Kredit steht oft noch im Grundbuch. Ohne die Unterlagen der eingetragenen Bank kommt keine Fälligkeitsmitteilung. Die Prüffrage vor dem Termin lautet deshalb, welche Grundschulden eingetragen sind und welche Bank dahintersteht.
Ausstehende Erklärung der Gemeinde. Solange Zeugnis oder Verzicht fehlen, bleibt die Fälligkeit offen.
Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, zur Höhe berät ihn seine Steuerberatung. Sobald Sie dem Notar den Eingang des Kaufpreises bestätigt haben, beantragt er die Umschreibung. Umgeschrieben wird erst, wenn sie bezahlt ist und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, eine Bestätigung des Finanzamts. Das Finanzamt schickt sie an den Notar, der sie an das Grundbuchamt weiterleitet. Eine Verzögerung an dieser Stelle trifft den Käufer, Ihr Geld ist zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlt.
Fehlende Genehmigungen. Welche Genehmigung nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Fehlt eine, ist der Vertrag noch nicht wirksam. Auch die Frist der Gemeinde beginnt dann später. Vorab besprechen wir mit Ihnen, welche Unterlagen für den Verkauf benötigt werden. Welche Unterlagen Sie beschaffen und wo Sie sie bekommen, beschreibt der Ratgeber zu den Unterlagen für den Hausverkauf.
Wie viel Zeit sollte zwischen Notartermin und Umzug liegen?
Rechnen Sie vom Umzugstermin rückwärts. Zwischen Beurkundung und geplanter Zahlung oder Übergabe sollten mindestens 4 Wochen liegen, besser mehr als 6 Wochen, weil die Fälligkeitsmitteilung im Einzelfall später kommen kann. Kauft ein Unternehmen, kommen die zwei Wochen für den Entwurf davor. Fehlt noch eine Genehmigung, verschiebt sich alles um diese Wartezeit.
Beide Richtungen haben einen Preis. Ein knapper Abstand bringt Druck, die Schlüssel vor dem Geldeingang zu übergeben. Ein großzügiger Abstand kann doppelte Wohnkosten für einige Wochen bedeuten. Wer insgesamt früher fertig sein will, setzt vor dem Notartermin bei Preisstrategie und Vorbereitung an, dazu gibt es den Ratgeber Haus schnell verkaufen. Wie lange eine Bewertung oder ein Gutachten dauert, erklären die Ratgeber Verkehrswert ermitteln und Wertgutachten fürs Haus.
Eine Bewertung vor Ort ist der Termin, an dem Sie mit uns die Punkte durchgehen, die später Zeit kosten können: eingetragene Grundschulden, eine vermietete Wohnung, einen Verwalter und mögliche Genehmigungen. Die Bewertung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Entscheiden Sie sich für uns, haben Sie von der Bewertung bis zum Notar einen Ansprechpartner. Wie wir den Verkauf insgesamt begleiten, zeigt unsere Seite zum Hausverkauf.
Die Online-Bewertung zeigt eine Einschätzung aus beurkundeten Preisen. Eine Minute, ohne Anmeldung.
