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Ratgeber Ablauf und Unterlagen

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Hausverkauf in Rheinhessen

Für den Hausverkauf in Rheinhessen brauchen Sie vor allem einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, den Energieausweis, Baupläne mit Wohnflächenberechnung und bei vermieteten Häusern die Mietverträge. Liegen diese Unterlagen schon vor dem ersten Inserat bereit, stocken später weder Besichtigungen noch der Notartermin.

Aus der Flurkarte ergibt sich die Grundstücksfläche, mit der jede Bewertung beginnt. In Osthofen liegt der Bodenrichtwert für Wohnbauland laut amtlichen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2026 im Median bei 345 €/m².

Bei der Bewertung, die für Sie kostenlos ist, sehen wir Ihre Unterlagen durch und nennen Ihnen, was noch fehlt.

Hausschlüssel an einem Messinghaken neben einer Haustür mit Milchglas
Symbolbild

In welcher Reihenfolge Sie die Unterlagen für den Hausverkauf besorgen

Beginnen Sie mit der Unterlage, die am längsten braucht. Die Wartezeiten sind je nach Gemeinde verschieden. Die sinnvolle Reihenfolge bleibt fast immer gleich.

  1. Bauakte anfragen. Die Bauakte ist die Sammlung aller Genehmigungen und Pläne, die je zu Ihrem Haus eingereicht wurden. Sie liegt bei der Verwaltung, die in Ihrem Ort über Bauanträge entscheidet. Von allen Unterlagen hat sie meist die längste Vorlaufzeit.
  2. Energieausweis beauftragen. Der Aussteller braucht Ihre Verbrauchsabrechnungen oder einen Termin im Haus.
  3. Wohnflächenberechnung prüfen. Erst mit den Plänen auf dem Tisch lässt sich sehen, ob die alte Berechnung zum heutigen Bau passt.
  4. Nachweise sammeln. Rechnungen für Dach, Heizung, Fenster oder Bad belegen, was wann modernisiert wurde.
  5. Grundbuchauszug und Flurkarte zuletzt anfordern. Beide sind schnell zu bekommen. Käufer und ihre Banken wollen einen möglichst aktuellen Stand sehen.

Bei vermieteten Häusern kommt ein Schritt dazu. Neben den Mietverträgen gehören die letzten Nebenkostenabrechnungen und eine Aufstellung der Kautionen in den Ordner, denn daran lesen Käufer ab, was das Haus an Miete tatsächlich einbringt.

Wo Sie Grundbuchauszug, Bauakte und Energieausweis bekommen

Den Grundbuchauszug beantragen Sie bei der Stelle, die das Grundbuch für Ihren Ort führt. Er zeigt in drei Abteilungen, wem das Haus gehört, welche Rechte Dritter darauf liegen und welche Grundschulden eingetragen sind. Eine Grundschuld ist die Sicherheit, die sich eine Bank für einen Kredit ins Grundbuch schreiben lässt.

Den Energieausweis stellen Fachleute wie Energieberater oder Ingenieure aus. Es gibt zwei Arten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Heizkosten der vergangenen Jahre, der Bedarfsausweis auf eine Berechnung aus Bauweise, Dämmung und Heizung. Welche Art für Ihr Haus in Frage kommt, sagt Ihnen der Aussteller im ersten Gespräch.

Eine Prüffrage spart später Rückfragen: Steht auf jedem Dokument dieselbe Flurstücksnummer? Das ist die Kennung Ihres Grundstücks in den amtlichen Karten. Gehören Garten oder Garage zu einem eigenen Flurstück, sollten alle Nummern in allen Unterlagen auftauchen.

Typische Stolperstellen, die einen Verkauf aufhalten

Oft passen Pläne und Haus nicht mehr zusammen. Ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Wintergarten oder eine umgebaute Garage fehlen dann in der Bauakte. Nehmen wir als Beispiel ein Haus, dessen Pläne eine Wohnfläche von 130 m² ausweisen, während seit dem Dachausbau mehr Fläche bewohnt wird. Die Bank des Käufers fragt in diesem Fall nach, welche Zahl stimmt und ob es für den Ausbau eine Genehmigung gibt.

Die zweite Stelle ist die zweite Abteilung des Grundbuchs. Dort stehen Lasten wie Wegerechte, Leitungsrechte oder ein Wohnrecht für Angehörige. Käufer lesen diese Einträge genau und wollen wissen, was sie im Alltag bedeuten.

Auch alte Grundschulden halten auf. Ist der Kredit längst getilgt, steht die Grundschuld trotzdem oft noch im Grundbuch. Ein früher Anruf bei Ihrer Bank klärt, welche Unterlagen sie dafür bereithält. Rechtliche Einzelheiten klärt der Notar im Termin; wir bereiten die Unterlagen so vor, dass dort nichts offenbleibt.

Bei geerbten Häusern kommen eigene Fragen dazu. Die beantwortet unser Ratgeber zum geerbten Haus Schritt für Schritt.

Wie stark die Lage im Ort den Grundstückswert verschiebt

Ein Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Bauland in einer festgelegten Zone. Innerhalb einer Stadt liegen diese Werte weit auseinander. In Worms reichen die Wohnbauzonen laut amtlichen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2026 von 220 €/m² bis 620 €/m². Der Median, also der mittlere Wert aller Zonen, liegt bei 370 €/m². In Alzey reicht die Spanne zum selben Stichtag von 185 €/m² bis 465 €/m² bei einem Median von 340 €/m².

Für Ihre Unterlagen heißt das: Die Flurkarte allein ordnet Ihr Grundstück noch keiner Zone zu. Bei einem Grundstück von 500 m² macht es viel aus, ob es in einer der günstigen oder der teuren Zonen liegt. Deshalb gleichen wir die genaue Lage mit der Zonenkarte ab, bevor wir eine Spanne nennen.

Ein Wert für das ganze Haus hilft bei der Einordnung. Nach MHR Marktdaten kostete ein freistehendes Haus in Worms 2025 im Durchschnitt 357.000 €. Ihr Haus kann je nach Lage, Zustand und Vollständigkeit der Unterlagen davon abweichen.

Was Sie selbst schaffen und wo ein Makler Arbeit abnimmt

Vieles erledigen Sie allein. Rechnungen sammeln, Mietverträge kopieren und einen Grundbuchauszug beantragen kostet vor allem Zeit und einige Telefonate.

Aufwendiger wird es an drei Stellen. Die Bauakte will gelesen und mit dem heutigen Bau verglichen werden, Raum für Raum. Die Wohnflächenberechnung braucht eine Prüfung, sobald Dachschrägen oder spätere Ausbauten im Spiel sind. Dazu kommt die Bank des Käufers, die Nachweise in einer Form verlangt, die sie schnell prüfen kann. Diese Arbeit übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht, von der Anfrage bei den zuständigen Stellen bis zum fertigen Ordner für den Notartermin.

Unsere Provision beträgt 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite und wird erst bei der Beurkundung beim Notar fällig. Was der Verkauf kostet, rechnet unser Verkaufskosten-Rechner mit Ihren Eckdaten durch.

Bei einer Bewertung vor Ort kommen wir zu Ihnen und gehen das Haus einmal mit den Plänen in der Hand durch. Danach wissen Sie, in welcher Bodenrichtwertzone Ihr Grundstück liegt, ob die Wohnfläche zum Bau passt und welche Preisspanne wir für realistisch halten. Ob und wann Sie verkaufen, entscheiden Sie danach in Ruhe. Für eine erste Richtung vorab können Sie den Marktwert unverbindlich prüfen. Die kostenlose Bewertung zeigt die Spanne für Ihr Haus.

Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt unsere Seite zum Hausverkauf in Rheinhessen.

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Beispielrechnung für den Bodenwert eines Grundstücks in Osthofen

Unser Fall ist ein freistehendes Haus in Osthofen. Für die Fläche nehmen wir angenommen 500 Quadratmeter Grundstück an. Das ist eine runde Rechengröße und keine Marktaussage, deshalb setzen Sie hier die Fläche ein, die auf Ihrer Flurkarte steht. Diese Fläche multiplizieren wir mit den Werten für Wohnbauland in Osthofen aus amtlichen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2026. Gerechnet wird mit dem Median, der niedrigsten Zone und der höchsten Zone.

PostenWert
Grundstücksfläche, Annahme für diese Rechnung500 m²
Bodenrichtwert Osthofen, Median der Zonen345 €/m²
Bodenwert beim Median172.500 €
Bodenrichtwert Osthofen, niedrigste Wohnbauzone240 €/m²
Bodenwert in der niedrigsten Zone120.000 €
Bodenrichtwert Osthofen, höchste Wohnbauzone450 €/m²
Bodenwert in der höchsten Zone225.000 €

Dieselbe Fläche im selben Ort ergibt also einen Bodenwert zwischen 120.000 € und 225.000 €. Den Unterschied macht allein die Zone. Jeder Quadratmeter, der in Ihrer Flurkarte fehlt oder falsch zugeordnet ist, wirkt sich mit dem vollen Zonenwert auf das Ergebnis aus.

Das Gebäude ist in dieser Rechnung noch nicht enthalten. Für seinen Wert gibt es hier keinen Ansatz, denn er ist je nach Haus verschieden. Wohnfläche, Zustand und die Modernisierungen, die Sie mit Rechnungen belegen können, bestimmen ihn. Liegen diese Nachweise vollständig vor, lässt sich der Gebäudeanteil ebenso nachvollziehbar begründen wie der Bodenwert.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?

Sie brauchen Unterlagen zu drei Fragen: wem das Haus gehört, wie groß Grundstück und Gebäude sind und in welchem Zustand es ist. Zum Zustand zählen neben dem Energieausweis auch Wartungsprotokolle der Heizung, eine Baubeschreibung und der Nachweis über die Wohngebäudeversicherung. Sortieren Sie diese Blätter in einem Ordner nach den drei Fragen, beantworten Sie die meisten Rückfragen von Käufern ohne weitere Suche.

Wo bekommt man einen aktuellen Grundbuchauszug?

Einen aktuellen Grundbuchauszug fordern Sie bei der Grundbuchstelle Ihres Ortes persönlich oder schriftlich an. Für die Anfrage helfen Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die etwa auf dem alten Kaufvertrag stehen. Ein Auszug aus dem Familienordner genügt Käufern selten. Seit seinem Datum können Grundschulden gelöscht oder neue Rechte eingetragen worden sein.

Was tun, wenn Baupläne fehlen?

Fehlende Baupläne lassen sich fast immer ersetzen. Fragen Sie den früheren Architekten, die Baufirma oder die Vorbesitzer, denn oft liegen dort noch Originale oder Kopien. Findet sich nichts, misst ein Architekt oder Vermesser das Haus neu auf und zeichnet aktuelle Grundrisse. Das kostet Zeit, liefert aber Pläne, die zum heutigen Bau passen.

Welche Unterlagen will die Bank des Käufers sehen?

Die Bank des Käufers will vor allem prüfen, ob das Haus als Sicherheit für den Kredit taugt. Dafür verlangt sie in der Regel Grundrisse, Schnitte und Ansichten, eine Wohnflächenberechnung, die Berechnung des umbauten Raums, eine Baubeschreibung, aktuelle Fotos von innen und außen sowie Flurkarte und Grundbuchauszug. Fehlt ein Blatt, verzögert sich meist die Kreditzusage und mit ihr der Notartermin.

Wie lange dauert es, alle Unterlagen zusammenzutragen?

Eine feste Dauer lässt sich nicht nennen, denn sie hängt davon ab, was in Ihrem Ordner schon liegt und wie schnell die angefragten Stellen antworten. Haben Sie Kaufvertrag, Pläne und Rechnungen griffbereit, genügen wenige Anfragen. Fehlen Pläne oder muss neu gemessen werden, dauert es spürbar länger. Im ersten Gespräch sagen wir Ihnen, welche Anfrage bei Ihrem Haus zuerst gestellt werden sollte.

Kontakt

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Harald Rehbein Harald RehbeinInhaber · Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr im Büro
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