Wer in Rheinhessen ein Grundstück bewerten möchte, multipliziert den amtlichen Bodenrichtwert seiner Zone mit der Fläche und passt das Ergebnis danach an Größe, Tiefe, Zuschnitt, Erschließung, Bodenbeschaffenheit und Bebaubarkeit an.
Der Bodenrichtwert gilt für ein gedachtes unbebautes Richtwertgrundstück. Bäume oder Gartenanlagen sind darin nicht enthalten. Ein Verkehrswert ist er auch nicht.
Wie stark die Lage wirkt, zeigt Worms zum Stichtag 1. Januar 2026: Die amtlichen Bodenrichtwerte reichen von 210 Euro je Quadratmeter in Ibersheim bis 620 Euro je Quadratmeter im Musikerviertel, verteilt auf 371 Wertbereiche.

Wo Sie den Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz und Hessen abrufen
Der erste Schritt gelingt am Bildschirm. In Rheinland-Pfalz legen die amtlichen Gutachterstellen die Bodenrichtwerte alle 2 Jahre neu fest, zuletzt zum 1. Januar 2026. Grundlage ist die Kaufpreissammlung, also die Sammlung der tatsächlich beurkundeten Kaufpreise. Für Wohnbauland in den verdichteten Räumen zeigen die Werte gegenüber 2024 eine stagnierende Tendenz. In Worms gab es fast im ganzen Stadtgebiet nur geringe Veränderungen.
Für Worms ist die Geschäftsstelle der städtischen Gutachterstelle am Marktplatz 2 zuständig. Die Werte stehen in der Internetkarte der Stadt und im Kartenviewer des Landes, den das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation kostenlos im Netz bereitstellt. Für die Gemeinden im Kreis Alzey-Worms, etwa Osthofen, Westhofen oder Alzey selbst, führt die amtliche Gutachterstelle für den Bereich Rheinhessen-Nahe die Werte; ihre Geschäftsstelle sitzt beim Vermessungs- und Katasteramt in Alzey, Ostdeutsche Straße 28. Für die Vorderpfalz mit Frankenthal, dem Rhein-Pfalz-Kreis und Speyer ist die Gutachterstelle für den Bereich Rheinpfalz zuständig, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt in Landau, Pestalozzistraße 4. Ludwigshafen hat wie Worms eine eigene städtische Stelle. Eine schriftliche Auskunft kostet in Rheinland-Pfalz 31,70 bis 128,00 Euro je Grundstück, ohne Kartenauszug. Ein Auszug aus der Bodenrichtwertkarte bis DIN A3 kostet 41,00 Euro je Auszug.
In Hessen kann jeder den Bodenrichtwert für eine Adresse oder ein Flurstück kostenlos im Geodatenportal des Landes abrufen. Ein Flurstück ist die vermessene Fläche im Kataster. Im Kreis Bergstraße lässt sich für Richtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2020 eine kostenfreie Auskunft im PDF-Format erstellen, samt den Erläuterungen der Gutachterstelle. Lesen Sie diese Erläuterungen mit, denn sie beschreiben das Richtwertgrundstück. Die Geschäftsstelle für den Kreis sowie für Bensheim, Heppenheim, Lampertheim und Viernheim sitzt in Heppenheim, Odenwaldstraße 6. Hessenweit stiegen die Werte in Wohngebieten zum Stichtag 2026 um rund 2,5 Prozent gegenüber 2024. Das Land selbst nennt sie unverbindliche Anhaltspunkte für den Grundstückspreis.
Was die Beschreibung zum Bodenrichtwert verrät
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt. Er gibt den Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken einer abgegrenzten Zone an, in der im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse bestehen, in Euro je Quadratmeter. Zu jeder Zahl gehört eine Beschreibung des Richtwertgrundstücks mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen. Diese Beschreibung zählt für Ihre Rechnung so viel wie der Betrag selbst.
Daraus folgt eine Prüffrage: Gleicht Ihr Grundstück dem beschriebenen in jedem Merkmal? Weicht es ab, weicht in der Regel auch sein Verkehrswert vom Bodenrichtwert ab. Der Verkehrswert ist der Preis, der sich zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen ließe.
Nach den amtlichen Wertermittlungsregeln wird der Bodenwert ohne die vorhandenen Gebäude ermittelt, vorrangig im Vergleichswertverfahren, also anhand vergleichbarer Kaufpreise oder eines passenden Richtwerts. Fehlen beide, lässt er sich deduktiv bestimmen. Dabei rechnet man vom Wert des fertigen Baulands zurück und zieht Kosten und Wartezeit bis dorthin ab. Wie aus Boden und Gebäude der Verkehrswert eines bebauten Grundstücks insgesamt entsteht, erklären unsere Ratgeber zum Verkehrswert und zum Sachwertverfahren.
Welche Merkmale den Bodenwert nach oben oder unten verschieben
Für zwei Arten von Abweichungen gibt es Umrechnungskoeffizienten, also Faktoren, mit denen sich ein Richtwert auf ein anders beschaffenes Grundstück übertragen lässt. Sie gelten für ein anderes Maß der baulichen Nutzung sowie für eine andere Größe oder Tiefe. Die Gutachterstellen leiten sie aus Kaufpreisen ab. In Rheinland-Pfalz erscheinen sie mit Bodenpreisindexreihen und Vergleichsdaten im amtlichen Grundstücksmarktbericht des Landes, frühere Ausgaben enthalten Koeffizienten für die Größe von Wohnbauland.
- Bebaubarkeit. Das Maß der baulichen Nutzung legt fest, wie viel Fläche und wie viele Geschosse zulässig sind. Darf mehr gebaut werden als beim Richtwertgrundstück, steigt der Wert je Quadratmeter in der Regel.
- Größe und Tiefe. Bei Wohnbauland sinkt der Preis je Quadratmeter mit wachsender Fläche meist. Hintere Teile eines tiefen Grundstücks lassen sich kaum bebauen und zählen weniger.
- Erschließungszustand. Erschlossen heißt, das Grundstück hat Anschluss an Straße, Wasser und Abwasserkanal. Fehlt etwas davon, mindern die noch anfallenden Kosten den Wert.
- Bodenbeschaffenheit. Felsiger Untergrund, hoher Grundwasserstand oder Altlasten, also Verunreinigungen im Boden, verteuern das Bauen. Käufer ziehen diese Mehrkosten ab.
- Zuschnitt. Schmale, dreieckige oder verwinkelte Flächen lassen sich schlechter bebauen als ein Rechteck, ebenso ein Hinterliegergrundstück mit langem Zufahrtsstreifen.
Auch eine Baulast kann den Wert mindern; was sie bedeutet, erklärt unser Ratgeber zum Baulastenverzeichnis. Treffen mehrere Abweichungen zusammen, können sie sich verstärken oder gegenseitig ausgleichen.
Warum ein sehr großes Grundstück anders bewertet wird
Wer eine große Fläche komplett mit dem Richtwert malnimmt, setzt den Wert leicht zu hoch an. Ist ein Grundstück deutlich größer als marktüblich, kann die darüber hinausgehende Teilfläche getrennt bewertet werden, vor allem wenn sie selbständig nutzbar ist. Gemeint ist der Teil, den die Gebäude für ihre angemessene Nutzung nicht brauchen und der sich eigenständig nutzen oder verwerten lässt.
Prüfen Sie daher: Ließe sich der hintere Teil mit eigener Zufahrt bebauen oder einzeln verkaufen? Trifft das zu, erhält er einen eigenen Wert nahe am Bauland. Andernfalls zählt er als Garten und wird niedriger angesetzt. Was beim Verkauf einer solchen Fläche zu beachten ist, beschreibt unser Ratgeber zum Grundstücksverkauf.
Grundstück bewerten, wenn ein abrissreifer Altbau darauf steht
Ein Gebäude, das sich wirtschaftlich nicht mehr nutzen lässt und alsbald abgerissen wird, gilt als Liquidationsobjekt. Es geht als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal in die Bewertung ein, also als Eigenschaft gerade dieser Fläche, in der Regel über marktübliche Zu- oder Abschläge. Im Kern bleibt der Bodenwert, gemindert um die Kosten für Abriss und Entsorgung.
Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt von Größe und Bauweise des Hauses ab, vom Keller, von Schadstoffen wie asbesthaltigen Platten und davon, wie gut Maschinen herankommen. In einer engen Ortslage mit angebauten Nachbarhäusern wird es aufwendiger. Ein Abbruchangebot vor dem Verkauf macht diesen Posten greifbar.
Ist der Abriss erst später möglich, etwa aus rechtlichen Gründen, geht die Bewertung zunächst vom Bodenwert bei tatsächlicher Nutzung aus. Der Vorteil der späteren Nutzbarkeit und die Abrisskosten werden dann über die Zeit bis zum Abriss abgezinst, also auf ihren heutigen Wert zurückgerechnet, soweit das marktüblich ist. Offen bleibt oft, ob ein Altbau wirklich am Ende ist. Wer sanieren will, sieht im Gebäude noch einen Wert. Wer neu bauen will, sieht nur Kosten.
Wann die Rechnung am Schreibtisch nicht reicht
Die Formel trägt, solange Ihr Grundstück dem Richtwertgrundstück ähnelt. Unsicher wird sie bei mehreren Abweichungen zugleich, bei Übergröße, bei einem Altbau, an der Grenze zweier Zonen mit unterschiedlichen Werten oder ohne passenden Richtwert.
In solchen Fällen hilft nur der Blick auf das Grundstück selbst. Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und Zustand werden gegen den Richtwert abgewogen. Aus diesen begründeten Zu- und Abschlägen entsteht der Angebotspreis. Was ein Grundstück am Ende wert war, zeigt erst der beim Notar beurkundete Preis; diese Preise fließen in die nächste Richtwertermittlung ein. Was ein förmliches Wertgutachten kostet und wie es abläuft, beschreibt unser Ratgeber zu den Kosten eines Wertgutachtens.
Bei einer kostenlosen Bewertung vor Ort sehen wir uns an, was keine Karte zeigt: Zuschnitt, Zufahrt, Hanglage, den Zustand eines vorhandenen Gebäudes und die Frage, ob sich ein Teil der Fläche selbständig nutzen lässt. Sie erhalten einen Angebotspreis und zu jeder Abweichung vom Richtwert den Grund. Ob und wann Sie verkaufen, entscheiden Sie in Ruhe. Wenn Sie das für Ihr Grundstück wissen möchten, können Sie die Bewertung vor Ort anfragen.
Die Online-Bewertung zeigt eine Einschätzung aus beurkundeten Preisen. Eine Minute, ohne Anmeldung.
Beispielrechnung: Bodenwert eines 600 Quadratmeter großen Grundstücks in Worms
Unsere Annahme: Die Fläche beträgt 600 Quadratmeter. Diese Fläche dient nur der Rechnung und sagt nichts über eine übliche Grundstücksgröße aus. Für Ihr eigenes Grundstück setzen Sie die Fläche aus dem Grundbuch oder dem Kataster ein. Dasselbe Grundstück denken wir uns einmal in die niedrigste und einmal in die höchste Wormser Richtwertlage, beide zum Stichtag 1. Januar 2026. Gerechnet wird nur Fläche mal Bodenrichtwert, ohne Anpassung an Größe, Zuschnitt, Erschließung oder Bebaubarkeit.
| Posten | Wert |
|---|---|
| Grundstücksfläche (Annahme) | 600 Quadratmeter |
| Niedrigster Bodenrichtwert in Worms, Ibersheim | 210 Euro je Quadratmeter |
| Rechnerischer Bodenwert in Ibersheim, Fläche mal Richtwert | 126.000 Euro |
| Höchster Bodenrichtwert in Worms, Musikerviertel | 620 Euro je Quadratmeter |
| Rechnerischer Bodenwert im Musikerviertel, Fläche mal Richtwert | 372.000 Euro |
| Unterschied allein durch die Lage | 246.000 Euro |
Zwischen beiden Ergebnissen liegen 246.000 Euro, obwohl Fläche und Form gleich sind. Für Sie folgt daraus zweierlei. Erstens lohnt es sich, die eigene Zone genau zu bestimmen, weil schon die Nachbarzone einen anderen Richtwert haben kann. Zweitens ist keiner der beiden Beträge ein Preis. Beide gelten für eine gedachte Fläche, die dem Richtwertgrundstück seiner Zone in jedem Merkmal gleicht. Ist Ihr Grundstück tiefer, schmaler oder anders bebaubar, verschiebt sich der Wert von hier aus nach oben oder unten.
Wer in einem anderen Ort rechnet, ersetzt den Richtwert durch den Wert seiner Zone und behält den Rechenweg bei.
